Leistung
Augenärztliche Fahrtauglichkeitsprüfung
Sehtest für Lernfahrausweis, augenärztliche Kontrolluntersuchung der Fahrtauglichkeit.
Für den Lernfahrausweis braucht es einen Sehtest, für bestimmte Ausweiskategorien und ab einem gewissen Alter eine vertrauensärztliche Kontrolle. Wir prüfen die augenärztlichen Komponenten der Fahrtauglichkeit, wie Sehschärfe, Gesichtsfeld und stellen Ihnen die nötigen Bescheinigungen aus.
Wann Sie zu uns kommen sollten
- Sie melden sich für den Lernfahrausweis an (Sehtest nicht älter als 24 Monate)
- Das Strassenverkehrsamt verlangt eine augenärztliche Beurteilung
- Sie sind über 75 Jahre alt und werden zur periodischen Kontrolluntersuchung aufgeboten
- Nach einer Augenerkrankung oder Operation ist unklar, ob Sie fahren dürfen
- Sie fahren beruflich (Kategorie C, D, Taxi) und brauchen eine erweiterte augenärztliche Prüfung
So kann die Untersuchung ablaufen
- Gesichtsfeld Computergestützte Messung, was Sie am im Blickfeld wahrnehmen (zentral und am Rand)
- Sehschärfeprüfung mit und ohne Brille Fernsicht beider Augen, einzeln und zusammen geprüft
- Doppelbilder, Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit Überprüfung und Erfragen
- Untersuchung des Vorderabschnittes und der Netzhaut Untersuchung an der Spaltlampe, bei Bedarf mit pupillenerweiternden Augentropfen
- Bescheinigung Sie erhalten das Formular für das Strassenverkehrsamt oder wir senden einen Bericht mit den Untersuchungsergebnissen an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt
Was wir für Sie tun
- Sehtest für den Lernfahrausweis
- Augenärztliches Zeugnis für das Strassenverkehrsamt
- Augenärztliche Fahrtauglichkeitsprüfung nach Erkrankungen oder Operationen an den Augen
- Augenärztliches Zeugnis für das Strassenverkehrsamt
Ausführliche Informationen
Sicheres Fahren setzt ausreichendes Sehen voraus, nicht nur die Sehschärfe, sondern auch das Gesichtsfeld, das Wahrnehmen von Doppelbildern, das Dämmerungssehen und die Blendempfindlichkeit sind wichtige Faktoren.
Das Strassenverkehrsgesetz schreibt deshalb einen Sehtest für den Lernfahrausweis vor, der nicht älter als 24 Monate sein darf, sowie periodische vertrauensärztliche Kontrollen für Fahrzeuglenkende ab 75 Jahren und für bestimmte Ausweiskategorien.
Wir führen alle augenärztlichen Untersuchungen durch, die das Strassenverkehrsamt verlangt: Den Sehtest für Neulenkende, das augenärztliche Zeugnis bei Zweifeln an der Sehschärfe, die erweiterte Prüfung für berufliche Kategorien und die Beurteilung der Fahreignung nach einer Augenerkrankung oder Operationen, etwa beim Grauen Star, Grünen Star oder nach einer Netzhauterkrankung.
Die Untersuchung dauert rund 45 Minuten. Bringen Sie Ihre Brille oder Kontaktlinsen und, falls vorhanden, das Formular des Strassenverkehrsamts mit. Sie erhalten die Bescheinigung bzw. das Zeugnis direkt im Anschluss.
Häufige Fragen
Muss ich zum Augenarzt oder reicht der Optiker?
Für den einfachen Sehtest für den Lernfahrausweis reicht die Untersuchung bei einem anerkannter Optiker. Sobald das Strassenverkehrsamt eine augenärztliche Beurteilung verlangt oder wenn Zweifel an der Sehleistung bestehen, braucht es eine augenärztliche Kontrolle.
Wie lange dauert die Untersuchung?
Rechnen Sie mit ca. 45 Minuten, falls zusätzlich eine Gesichtsfelduntersuchung geplant ist. Bringen Sie Ihre Brille mit und, falls vorhanden, das Formular des Strassenverkehrsamts.
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Wir beraten Sie gerne persönlich – telefonisch oder vor Ort.